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Ein Aktivtisch für Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten

Im Bundesteilhabegesetz ist der Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderung auf digitale Teilhabe fest verankert. Die Umsetzung ist manchmal nicht so einfach. In der Boxdorfer Wohnanlage zum Beispiel können sich nicht alle Bewohner einen Internet-Anschluss, einen Computer oder ein Tablet leisten. Außerdem benötigen sie aufgrund ihrer Behinderung oft zusätzliche Soft- und Hardware, um die Geräte bedienen zu können. Mit dem Aktivtisch ist nun eine Möglichkeit für diese Menschen geschafft worden, um mit digitalen Medien auf vielfältige Weise umgehen zu können.