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Satzung

Aus der Satzung

§ 2 Stiftungszweck

2.1    Der Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen, die in Notlagen geraten sind. Schwerpunktmässig soll die Stiftung auf   folgenden Gebieten tätig sein:   
a)    Integration von benachteiligten Menschen in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Nürnberg;
b)    Integration ausländischer Mitbürger;
c)    Zusammenarbeit der unterschiedlichen Religionen;
d)    Unterstützung psychisch Kranker, verhaltensgestörter Kinder und Jugendlicher.

2.2    Der Stiftungszweck kann beispielsweise durch folgende Massnahmen verwirklicht werden:
a)    Sprachkurse und andere Qualifizierungsmaßnahmen für benachteiligte ausländische Jugendliche und Kinder;
b)    finanzielle Unterstützung von Beratungsstellen, wie zum Beispiel Telefonseelsorge oder Organisationen, die sich um Asylbewerber/ Bürgerkriegsflüchtlinge kümmern und deren Integration fördern;
c)    interkulturelle Projekte an Kindergärten und Schulen;
d)    Einrichtung eines Kinderhauses zur Aufnahme von finanziell und psychisch in Not geratener Kinder und Jugendlicher.
    
Näheres können Förderrichtlinien der Stiftung regeln.

2.3    Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

2.4    Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.5    Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.6    Die Stiftung kann auch Mittel für die Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Absatzes 2 durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts beschaffen.

 

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